Effektenkommissionsgeschäft

Effektenkommissionsgeschäft
n
комиссионная операция с ценными бумагами, комиссионная сделка с ценными бумагами

Deutsch-Russisch Wörterbuch für Finanzen und Wirtschaft. . 2001.

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  • Effekten — Ef|fẹk|ten 〈Pl.; Wirtsch.〉 1. Wertpapiere 2. Urkunden über langfristige Kapitalanlagen, bewegl. Habe, Besitz (an Waren) * * * Ef|fẹk|ten <Pl.> [nach frz. effets, Pl. von: effet ↑ (Effet)]: 1. (Börsenw.) an der Börse gehandelte Wertpapiere …   Universal-Lexikon

  • Effektengeschäft — i.w.S. verschiedenartige Geschäfte mit Wertpapieren. Dazu gehören: (1) der kommissionsweise An und Verkauf von Effekten (⇡ Effektenkommissionsgeschäft), (2) der ⇡ Eigenhandel mit Effekten im ⇡ Tafelgeschäft und im Spekulationsgeschäft für eigene… …   Lexikon der Economics

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  • Selbsteintritt — 1. Allgemein: Befugnis einer Person, durch bestimmtes Verhalten in ein zwischen anderen Beteiligten abgeschlossenes oder auszuführendes Geschäft als Vertragspartner einzutreten oder das Geschäft auf eigene Rechnung zu übernehmen. 2. S. beim… …   Lexikon der Economics


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